Digitalisierung mit  E-Payment

E-Payment ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern eine digitale und medienbruchfreie Bezahlung von Leistungen, zum Beispiel Geburtsurkunden beantragen oder Bußgelder bezahlen.

Als Bezahlarten können Kreditkarte (VISA, Master-Card), giropay oder PayPal angeboten werden.

Auf Service-BW können durch das E-Payment für Service-BW Leistungen online bezahlbar gemacht werden. Neben diesem Anwendungsfall bietet zum Beispiel E-Payment für OWI die Möglichkeit Bußgelder von OWI21 Online zu bezahlen.

Wir bieten die Einrichtung der automatisierten Verbuchungen von Onlinebezahlungen an. Bei dieser Verarbeitung der Buchungsinformationen werden die Zahlungstransaktionen in das jeweilige Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (HKR) übermittelt und dort automatisiert verbucht.

Icon Formulare

Interessenten:

  • Alle Gemeinden, die an der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes arbeiten unabhängig von der Gemeindegröße
  • Digitalisierungsbeauftragte einzelner Gemeinden

Inhalte:

  • Einrichtung E-Payment Mandant und Bewirtschafter
  • Rahmenverträge für Zahlungsverkehrsprovider
  • E-Payment Parameter für service-bw
  • Optional: Verbuchung der Buchungsinformationen

Problemlösung:

  • Service-BW Prozesse mit Bezahlmöglichkeit versehen
  • Automatische Verbuchung in das HKR

Ziel:

Service-BW Prozesse digital bezahlbar machen.

Angebotsform:

Nach Angebotsannahme durchlaufen Sie einen standardisierten Ablauf zur Umsetzung.

Bei individuellen Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zum Kundenmanagement auf.

Weitere Informationen können Sie auf der Produktseite E-Payment im Mitgliederportal nachlesen.