FAQ Übersicht

Testsystem des Admincenters

Wie erhalte ich Zugang zum Testsystem des Admin-Centers von service-bw?

Das Testsystem des Admin-Centers von Service-BW ist unter folgender Adresse erreichbar: https://dev.service-bw.de/
Die Zugangsberechtigungen vergibt das Innenministerium (IM).
Ihre Zugangsberechtigung erhalten Sie wie folgt:

  1. Senden Sie bitte eine E-Mail an das zentrale Postfach: service-bw@im.bwl.de

    Betreff: „Zugang auf die Prozess-Testumgebung“ 
     
    Folgende Inhalte sollten in Ihrer E-Mail aufgenommen werden:
    Beantragung eines Zugangs auf die Prozessumgebung von Service-BW.
    Unsere Kommune / Mandanten: …
    Ansprechpartner im Haus: …
     
    Bitte beachten Sie: 
    Verwenden Sie nicht Ihre persönliche E-Mail-Adresse sondern systemische beziehungsweise Sammelmailadressen, auf die mehrere Personen dauerhaft Zugriff haben.
    Beispiele: info@kommune.de, post@kommune.de oder service-bw@kommune.de.
  2. Nach Prüfung des Vorgangs informiert Sie das IM per E-Mail über den weiteren Verlauf.

Servicekonto

Was kostet das Servicekonto bei service-bw?

Das Servicekonto erhalten Sie unentgeltlich.

Muss ich mich immer bei service-bw anmelden, um zu prüfen, ob neue Nachrichten im Postfach eingegangen sind oder erhalte ich automatisch eine Nachricht per E-Mail, sobald sich eine neue Nachricht im Posteingang befindet?

In dem Profil Ihres Servicekontos können Sie eine alternative E-Mail-Adresse hinterlegen. Sobald eine Nachricht eingeht, informiert Sie Ihr Servicekonto dann automatisch per E-Mail an Ihre alternativ hinterlegte E-Mail-Adresse.

Woher bekomme ich meine Zugangsdaten für service-bw und den Link zum Admin-Center?

Bitte kontaktieren Sie hierfür den Support der BITBW per E-Mail oder telefonisch:
service-bw@im.bwl.de
Telefon +49711 8910-8588
Der BITBW-Support informiert Sie dann über das weitere Vorgehen.

Was ist ein Behördenkonto und ein besonderes Behördenpostfach (beBPo)?

Das Behördenkonto ist ein elektronisches Postfach der Kommune oder Behörde auf service-bw. Das Behördenkonto hat das in service-bw bestehende Servicekonto abgelöst und wurde um behördenspezifischen Funktionen erweitert.
Umfangreiche Informationen erhalten Sie vom Support der BITBW unter:
service-bw@im.bwl.de
Telefon +49711 8910-8588
und auf den folgenden Internetseiten:

  • Behördenkonto und beBPo - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de
  • eJustice Portal - Und wer ist "beBPo"? (justiz-bw.de)

Zu diesem Thema bieten wir regelmäßig Schulungen an: Zur Akademie

 

Prozesse / Aktivierung der Prozesse

Wie unterscheiden sich die einzelnen Prozesse Universalprozesse, Universalprozess+ und Standardprozesse voneinander?

Standardprozess

Der Standardprozess hat ein geprüftes nutzerzentriertes Frontend-Design und wurde unter Mitarbeit der fachlich zuständigen Landesressorts und nach Vorgaben der Design-Richtlinien von einem professionellen Projektteam (kommunale Fachexperten unter Leitung der Komm.ONE) erstellt.
Je nach Ausprägung ist eine Anbindung an die entsprechenden Fachverfahren sowie die ePayment-Anbindung erforderlich beziehungsweise möglich.
Anpassungen an Rechtsänderungen und Ergänzung um neue technische Vorgaben erfolgen automatisch. Diese Änderungen werden zentral eingepflegt und auf alle aktivierten Prozesse ausgerollt.
Eine Übersicht über die aktuell verfüg- und aktivierbaren Standardprozesse finden Sie unter:
https://kommunity.komm.one/standardprozesse.html

Universalprozess

Jede auf service-bw hinterlegte Verwaltungsleistung kann mit dem Universalprozess dem Bürger online angeboten werden. Dazu muss eine Behörde die bislang verfügbaren online ausfüllbaren PDF-Anträge der jeweiligen Leistungsbeschreibung hinzufügen und die Leistung auf service-bw freischalten.

Der Universalprozess führt die Antragstellerin beziehungsweise den Antragsteller in fünf immer gleichen Schritten bis zum Abschluss des Antrags. Der Antrag wird abschließend vollständig elektronisch über service-bw in das jeweils dafür zuständige Behördenpostfach einer Behörde gesendet. Von dort wird der Antrag von der zuständigen Person in der Behörde ausgedruckt und manuell im jeweiligen Fachverfahren weiterverarbeitet.

Universalprozess+

Mit dem Universalprozess+ (UNIP) können Behörden auf service-bw eigenständig ausfüllbare und maschinenlesbare Web-Formulare erstellen und anbieten.
Als Vorlage für das Web-Formular dienen bereits bestehende Papier-/PDF-Formulare, die dann nahezu identisch nachgebaut werden können. Mit der zusätzlich entwickelten E-Payment-Komponente können die anfallenden Gebühren bei der Antragstellung direkt bezahlt werden.

Die Anträge des Universalprozess+ befinden sich ebenfalls im Postfach von service-bw und können von der zuständigen Person in der Behörde ausgedruckt und manuell im jeweiligen Fachverfahren weiterverarbeitet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Standard- und Universalprozesse - BW Portal sowie im OZG Umsetzungsbericht.

Wie werden die von mir ausgesuchten Prozesse aktiviert und „parametrisiert“, also auf meine individuellen Bedürfnisse eingestellt?

Mit unserer „Schritt für Schritt“ Anleitung erhalten Sie einen kostenfreien, kurzen Leitfaden zur Aktivierung und Parametrisierung der OZG Prozesse. Den Leitfaden finden Sie hier: 10_Schritte_zur_Prozessaktivierung.pdf (PDF / 100 KB).

Falls Sie bei der Aktivierung und Einrichtung der Prozesse Unterstützung benötigen, können Sie gerne unsere dafür zurechtgeschnittenen Angebote nutzen. 

Informieren Sie sich über unsere Pakete „OZG as a Service“ und OZG Individualberatung.

Außerdem bieten wir zur Prozessaktivierung regelmäßig Schulungen an: Zur Akademie

Mein aktivierter Prozess läuft nicht - wer kann mir weiterhelfen?

Gerne hilft Ihnen unser OZG-Support Team unter support.ozg@komm.one weiter. Bitte beachten Sie, dass dieser Service für Sie kostenpflichtig ist. 

Informieren Sie sich über unsere Pakete „OZG as a Service“ und OZG Individualberatung.

Wo kann ich die bereits verfügbaren Prozesse einsehen?

Alle zur sofortigen Nutzung zur Verfügung stehende OZG-Prozesse aller Typen (Standard- und Universalprozesse) können Sie im Admin-Center von service-bw über den „Zuständigkeitsfinder“ und hier unter „Prozesse“ einsehen.
Bitte beachten Sie, dass Sie für den Zugang ein Servicekonto bei service-bw benötigen.

Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg veröffentlicht auf dem BW Portal den Umsetzungsstand der Prozesse auf service-bw.

Wie erfahre ich, dass auf service-bw ein neuer Prozess freigeschaltet und verfügbar ist?

Im Admin-Center von service-bw finden Sie unter dem Reiter „Zuständigkeitsfinder > Prozesse“ immer die aktuell verfügbaren Prozesse.
Bitte beachten Sie, dass Sie für den Zugang ein Servicekonto bei service-bw benötigen. 

Werde ich informiert, wenn weitere neue Prozesse verfügbar sind?

In der Regel informieren die kommunalen Landesverbände über neu zur Verfügung stehende Prozesse. Außerdem finden Sie im Admin-Center von service-bw unter dem Reiter „Zuständigkeitsfinder > Prozesse“ immer die aktuell verfügbaren Prozesse.
Bitte beachten Sie, dass Sie herfür den Zugang ein Servicekonto bei service-bw  benötigen. Siehe: „Woher bekomme ich meine Zugangsdaten für service-bw und den Link zum Admin-Center?“

Wo kann ich sehen, welche Prozesse für meine Kommune bereits aktiv sind?

Diese Information erhalten Sie auf dem OZG-Dashboard - BW Portal.

Aktualisieren sich die eingesetzten Standardprozesse bei Updates automatisch oder muss jede Kommune ihre Prozesse selbst anpassen?

Die Standardprozesse werden automatisch aktualisiert. Ihre individuell eingestellten Parameter müssen jedoch durch Sie als Kommune geprüft und gegebenenfalls auch durch Sie nachgearbeitet werden.
Wenn Sie Unterstützung bei den Parameter-Anpassungen, wenden Sie sich gerne an support.ozg@komm.one.
Bitte beachten Sie dabei, dass dieser Service für Sie kostenpflichtig ist. 

Informieren Sie sich über unsere Pakete „OZG as a Service“ und OZG Individualberatung.

Außerdem bieten wir zur Prozessaktivierung regelmäßig Schulungen an.

Wo finde ich die aktuellen Dokumentationen zum Aktivieren von Standardprozessen?

Die aktuellen Dokumentationen finden Sie hier unter: Handreichungen im BW-Portal. Die Informationen werden regelmäßig überarbeitet und im Portal veröffentlicht. Um Fehler zu vermeiden, verwenden Sie bitte immer nur die aktuelle Version auf dem service-bw Portal.

Wo finde ich die aktuellen Anleitungen zum Aktivieren von Standardprozessen?

Die aktuellen Anleitungen zur Aktivierung von Standardprozessen finden Sie Sie hier unter: Handreichungen im BW-Portal.
Grundsätzlich benötigen Sie folgende Unterlagen zur Aktivierung:

  • Aktivierungsleitfaden Standardprozesse Allgemein (unter „Anleitungen und Hinweise“)
  • Aktivierungsanleitung des von Ihnen gewünschten Prozesses inklusive der dort aufgeführten technischen Dokumentation (unter „Anleitungen und Dokumentationen von Prozessen“)

Die Informationen werden regelmäßig überarbeitet und im Portal veröffentlicht. Um Fehler zu vermeiden, verwenden Sie bitte immer die aktuelle Version auf dem Portal.
Außerdem bieten wir zur Prozessaktivierung regelmäßig Schulungen an.

Entstehen Kosten für die Aktivierung und Nutzung von OZG-Standardprozessen?

Nein. Die OZG-Standardprozesse können von den Kommunen kostenfrei aktiviert und genutzt werden. Lediglich die Nutzung der e-Payment-Komponente ist kostenpflichtig.
Hierzu bieten wir Ihnen die Nutzung unserer e-Payment Bezahl-Plattform an. Informationen zu diesem Produkt finden Sie hier im Mitgliederportal der Komm.ONE.

Was bedeutet "Anbindung von Fachverfahren"?

Die „Anbindung an ein Fachverfahren“ bedeutet, dass der online gestellte Antrag direkt „medienbruchfrei“ in die dafür vorgesehene Software zur Weiterverarbeitung automatisch übernommen wird.

Eine „Fachverfahrens-Anbindung“ kann je nach Prozess und Fachverfahrens-Hersteller gegebenenfalls Bestandteil eines „OZG-Standardprozesses“ sein. Dies ist in der technischen Dokumentation bei den Aktivierungsleitfäden vermerkt. Siehe unter: „Wo finde ich die aktuellen Dokumentationen zum Aktivieren von Standardprozessen?“
Wenn Sie Unterstützung bei der Fachverfahrens-Anbindung benötigen, wenden Sie sich gerne an support-ozg@komm.one Bitte beachten Sie dabei, dass dieser Service für Sie kostenpflichtig ist.

Schulungen

Wie kann ich mich für die neuen Schulungen vormerken lassen?

Die verfügbaren Schulungen können Sie bei der Komm.ONE Akademie einsehen: Zur Akademie

Dort können Sie sich auch direkt für eine Schulung anmelden. Sollte der Termin bereits ausgebucht sein, setzen wir Sie auf Wunsch gerne auf eine Warteliste. Somit sind Sie direkt für den nächsten Termin vorgemerkt.

Informieren Sie sich über unsere Pakete „OZG as a Service“ und OZG Individualberatung.

E-Payment

Unsere Ansprechpartner für Sie:

Anwendungsbetreuung Bürgerservices – Digitalisierung 
Team Beratung, Schulung und Qualitätssicherung
Telefon + 49 721 9529-4594
epayment@komm.one 

Was ist E-Payment?

E-Payment ist eine Online-Bezahlfunktion mit der die Bürgerinnen und Bürger die Online-Dienstleistungsangebote Ihrer Kommune zum Beispiel auf service-bw.de mit ePayBL online und damit medienbruchfrei im Sinne des OZG bezahlen können.

Welchen Nutzen haben wir als Kommune durch den Einsatz von E-Payment?

Für Sie als Kommune ergeben sich gleich mehrere positive Aspekte aus der Nutzung von E-Payment:

  • Sie optimieren Ihre Geschäftsprozesse.
  • Sie wickeln die Online-Zahlungen sicher ab. Die Verwaltung von Bargeld und die damit in Verbindung stehenden Kosten und Risiken nehmen ab.
  • Sie steigern die Attraktivität Ihrer Online-Dienste durch die Integration der Bezahlfunktionen.
  • Sie können die Dienstleistungsangebote auf service-bw.de einsetzen, die eine Online-Bezahlfunktion erfordern.
  • Ihre Kommune hat einen Imagegewinn durch digitale und medienbruchfreie Verwaltungsangebote.

Was müssen wir als Kommune tun, um unseren Bürgerinnen und Bürgern E-Payment anbieten zu können?

Wenn Sie E-Payment in Ihrer Kommune einsetzen möchten, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner der Komm.ONE.
Anwendungsbetreuung Bürgerservices – Digitalisierung 
Team Beratung, Schulung und Qualitätssicherung
epayment@komm.one 
Telefon + 49 721 9529-45943

Basierend auf Ihren Wünschen und Anforderungen erstellen Ihnen unsere Ansprechpartner Ihr gewünschtes Angebot. Grundsätzlich ist für die Nutzung von E-Payment ein Vertrag mit der Komm.ONE erforderlich.
Bitte beachten Sie: Um am elektronischen Zahlungsverkehr teilnehmen zu können, benötigen Sie zusätzlich Einzelverträge Ihrer Kommune mit mindestens einem Zahlungsverkehrsprovider wie zum Beispiel PayPal.

Wie lange dauert die Umsetzung beziehungsweise Einführung von E-Payment in der Kommune?

Aufgrund der Komplexität und der Involvierung von Finanzdienstleistern dauert die Einrichtung ungefähr acht Wochen ab Eingang Ihrer Bestellung bei der Komm.ONE. Eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommune und Komm.ONE ebenso wie bereits bestehende Verträge mit einem oder mehreren Zahlungsverkehr- Anbietern trägt positiv zur Einhaltung der im Angebot genannten Liefertermine bei.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Folgende vertragliche und technische Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Vertragliche Voraussetzungen:

  • Abgeschlossener Vertrag zwischen Ihnen und Komm.ONE.
  • Abgeschlossener Einzelvertrag zwischen Ihnen und mindestens einem Zahlungsverkehrsprovider.
  • Sollten Sie noch keinen eigenen Vertrag mit einem Zahlungsverkehr-Provider haben, können Sie gerne auf die Rahmenverträge der Komm.ONE hierzu nutzen.
    • Für die Bezahlverfahren giropay, Paydirekt und Kreditkarte empfiehlt Komm.ONE einen Vertrag mit der S-Public Services GmbH.
    • Für die Aktivierung des Bezahlverfahrens PayPal benötigen Sie zusätzlich ein PayPal-„Verwaltungskonto“.

Technische Voraussetzungen:

  • Aktueller Arbeitsplatz-Rechner (PC, Notebook) mit aktuellem Microsoft-Windows-Betriebssystem.
  • Einen Internetzugang.

Da die ePayment-Nutzung auch Auswirkungen auf die Parameterpflege der Prozesse hat, ist die Pflege der dementsprechenden Parameter im Admin-Center von service-bw erforderlich.

Sollten Sie für die Parametrisierung Unterstützung benötigen, steht Ihnen unser OZG-Team unter support-ozg@komm.one gerne zur Verfügung.
Benötigen Sie Hilfe bei der Einrichtung der ePayment-Plattform, wenden Sie sich gerne an unser ePayment-Support Team unter epayment@komm.one.
Bitte beachten Sie, dass diese Services für Sie kostenpflichtig sind.

Außerdem bieten wir zur Prozessaktivierung und E-Payment regelmäßig Schulungen an: Zur Akademie

Wie können uns die Kommunen bei einer zügigen Bearbeitung der ePayment-Einrichtung unterstützen?

Kommunen können die Komm.ONE durch folgende Mitwirkungen unterstützen:

  • Bereitstellung einer Ansprechperson während der Implementierung/Einrichtung des Mandanten und des Bewirtschafters.
  • Übermittlung der erforderlichen Parameter an die Zahlungsverkehrsprovider, sofern diese Komm.ONE noch nicht vorliegen.
  • Die benötigten Angaben für Paydirekt „API Key“ und „API Secret“ an den Zahlungsverkehrsprovider S-Public Services GmbH senden: supportkommunen@s-publicservices.de.
  • Der Komm.ONE folgende Angaben mitteilen für das Bezahlverfahren PayPal: „API credentials“ (API Name, API Passwort, API Signatur sowie Ihre PayPal Händler-ID).

Ohne diese Angaben kann die ePayment-Einrichtung nicht erfolgen.
Ergänzend hierzu gilt:
Die von Ihnen benötigte Mitwirkung können Sie den Allgemeinen Vertragsbedingungen / Allgemeine Vertragsbedingungen (für Neuverträge gültig ab 16.04.2021, für Bestandsverträge gültig nach Zustimmung im öffentlich-rechtlichen Vertrag) entnehmen.
Sie finden die aktuellen Regelungen im nachfolgenden Link: https://mitgliederportal.komm-one.net/unternehmen/vereinheitlichung

Kostet der Einsatz von E-Payment etwas?

Ja. Kosten fallen bei der Komm.ONE und den Zahlungsverkehrsprovidern an.
Sollten Sie Fragen oder Interesse an einem Angebot haben, stehen die die Bitte Spezialisten der Komm.ONE gerne zur Verfügung.
Anwendungsbetreuung Bürgerservices – Digitalisierung 
Team Beratung, Schulung und Qualitätssicherung
epayment@komm.one 
Telefon + 49 721 9529-45943

Welche Bezahlverfahren können derzeit verwendet werden?

Folgende Bezahlverfahren haben Sie aktuell (Stand August 2022) zur Auswahl:

  • Kreditkarte (VISA, MasterCard)
  • Giropay
  • Paydirekt
  • PayPal

Wer aktiviert die Bezahlverfahren?

Komm.ONE aktiviert die von Ihnen gewünschten Bezahlverfahren jeweils mandantenspezifisch auf der e-Payment-Plattform ePayBL.

Wer richtet die Bezahlverfahren ein?

Die Zahlarten richten Sie als Kommune ein. Sie erhalten dazu eine ausführliche Anleitung durch die Komm.ONE.
 

Bitte beachten: Sie müssen als Kommune jeweils einen Vertrag mit einem Zahlungsverkehrsprovider (ZVP) abschließen. Diesen können Sie selbst abschließen oder den Rahmenvertrag der Komm.ONE nutzen.
(Siehe: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?)

Bei Fragen stehen Ihnen die E-Payment-Spezialisten der Komm.ONE gerne zur Verfügung. Sie erreichen diese unter ePayment@komm.ONE

Wie erfolgt die Einrichtung von E-Payment durch Komm.ONE?

Für die Einbindung der Online-Bezahlmöglichkeiten richtet Ihnen Komm.ONE zunächst einen sogenannten Mandanten auf der e-Payment-Plattform ePayBL ein. Dieser Mandant bildet die technische Basis für die Abwicklung von Online-Transaktionen über service-bw und auch in weiteren Fachverfahren Ihrer Behörde. Um die Kommunikation zwischen dem service-bw oder direkt angeschlossenen Fachverfahren in Ihrer Kommune und dem Zahlungsverkehrsprovider zu realisieren, dient ein sogenannter „Bewirtschafter“ als Schnittstelle der jeweiligen Anwendung und der e-Payment-Plattform. Diesen Bewirtschafter konfiguriert die Komm.ONE für Sie und verwendet dazu Parameter.

Die für diese Konfigurationen auf der e-Payment-Plattform verwendeten Parameter, übermittelt Ihnen anschließend die Komm.ONE. Sie müssen diese Parameter dann im Admin-Center von service-bw.de korrespondierend einpflegen. Verwenden Sie dazu bitte den spezifischen Aktivierungsleitfaden und die technische Dokumentation des jeweiligen Antragprozesses: https://bw-portal.bwl.de/handreichungen 
Zusätzlich benötigen Sie noch Einzelverträge Ihrer Kommune mit mindestens einem Zahlungsverkehrsprovider Diesen können Sie selbst abschließen, oder den Rahmenvertrag der Komm.ONE nutzen. (Siehe: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?)

Bei Fragen stehen Ihnen die E-Payment-Spezialisten der Komm.ONE gerne zur Verfügung. Sie erreichen diese unter ePayment@komm.ONE.
Außerdem bieten wir zur Prozessaktivierung und E-Payment regelmäßig Schulungen an: Zur Akademie
 

Wird E-Payment zwingend für die Aktivierung von Leistungen in service-bw.de benötigt?

Nein, nicht zwingend. Nur wenn der Prozess nicht ohne E-Payment starten kann, ist E-Payment zwingend erforderlich. Grundsätzlich werden auf service-bw.de Leistungen mit und ohne e-Payment-Anbindung angeboten.

Ist E-Payment nur bei den von Komm.ONE erstellten Standardprozessen einsetzbar?

Nein, E-Payment kann neben den Standardprozessen auch für Universalprozesse und Fachverfahren eingesetzt werden.

Was ist der Unterschied zwischen "Mandant" und "Bewirtschafter"?

Für die technische Einbindung der Online-Bezahlmöglichkeiten wird ein sogenannter Mandant auf der E-Payment-Plattform ePayBL eingerichtet. Der Mandant ist die Basis für die Abwicklung von Online-Transaktionen. 

Einzelne Fachverfahren können als sogenannte „Bewirtschafter“ konfiguriert werden. Auch service-bw.de wird in diesem Fall aus technischer Sicht wie ein Fachverfahren betrachtet und erhält einen Bewirtschafter.