Übersicht der Standardprozesse von Komm.ONE

Standardprozesse sind digitale Prozesse für Verwaltungsleistungen, die in Baden-Württemberg von Komm.ONE nach den Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erstellt wurden. Sie ermöglichen es, den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen kommunale Dienstleistungen als Onlineanträge anzubieten.

Die nachfolgende Liste gibt einen Überblick über die von der Komm.ONE entwickelten Standardprozesse, die Sie über das AdminCenter auf www.service-bw.de aktivieren können. Im Anschluss wird Ihnen der Prozess im Serviceportal angezeigt und kann in Ihre kommunale Webpräsenz eingebunden werden.
Wenn es weitere Voraussetzungen für die Aktivierung geben sollte, so sind diese in der jeweiligen Beschreibung des Prozesses enthalten. Es ist außerdem aufgelistet, ob für den jeweiligen Prozess die Möglichkeit von E-Payment, also einer digitalen Bezahlabwicklung, besteht.

Die Onlineanträge für die Baugenehmigung, die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz und das Wohngeld betreut die Komm.ONE. Die weiteren aufgelisteten Prozesse wurden übergeben und werden nicht mehr durch die Komm.ONE betreut.

Prozesse (betreut durch Komm.ONE)

Baugenehmigung beantragen - Vollverfahren (BAU)

Leikanummer 99012008001000
Fachverfahren Alle FV mit XTA-Standard
E-Payment möglich -
Link zur Leistung auf service-bw: Baugenehmigung beantragen

Beschreibung für Bürgerinnen und Bürger

Mit dem Online-Antrag "Baugenehmigung beantragen" übermitteln Sie den Bauantrag sowie die dazugehörigen Bauvorlagen an die Verwaltung in deren Bereich sich das Bauvorhaben befindet.
Mit dem Absenden des Online-Antrags wird ein Bauantrag für ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben gestellt. Die zuständige Stelle prüft dementsprechend den Antrag umfassend. Der Online-Antrag richtet sich insbesondere an die den Entwurf verfassende Person, aber auch an die Bauherrschaft.
Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, erfolgt die Entscheidung: Die Baugenehmigung wird erteilt, nur mit bestimmten Bedingungen und Auflagen erteilt oder der Bauantrag wird abgelehnt.
Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn die Baugenehmigung vorliegt und der Baufreigabeschein, der sogenannte "Rote Punkt", erteilt wurde.

Beschreibung für Kommunen

Der Antrag entspricht dem Antragsformulars Anlage 4 VwV-LBO Vordrucke.
Mit dem Online-Antrag  übermittelt die den Antrag stellende Person den Bauantrag sowie die dazugehörigen Bauvorlagen an die Verwaltung in deren Zuständigkeit sich das Bauvorhaben befindet.
Die Verwaltung wählt über den Prozessparameter Fachverfahren aus, ob sie den Antrag im Format PDF, alle eingereichten Unterlagen und die XBau-Nachricht als Postfachnachricht bekommt, oder diese im XTA Modul bereitgestellt wird. Gemeinden ohne untere Baurechtszuständigkeit erhalten mit der Nachricht einen Link über den sie das Formular Stellungnahme der Gemeinden an die untere Baurechtsbehörde aufrufen können. 

Bauunterlagen nachreichen (BAUU)

Leikanummer 99012008001000
Fachverfahren Alle FV mit XTA-Standard
E-Payment möglich -
Link zur Leistung auf service-bw: Bauunterlagen nachreichen

Beschreibung für Bürgerinnen und Bürger

"Bauunterlagen nachreichen" bezieht sich auf einen bereits gestellten Bauantrag, zu dem noch kein Bescheid erteilt wurde. Entweder ist er eine Reaktion auf eine zum Bauantrag vorliegende Mängelliste der Bauaufsichtsbehörde oder wird verwendet, um eine modifizierte Planung im laufenden Verfahren nachzureichen. Der Antrag umfasst die Möglichkeit, die Bauleitung zu benennen sowie verschiedene Unterlagen innerhalb einer Frist ein- beziehungsweise nachzureichen.

Beschreibung für Kommunen

Der Antrag umfasst die Möglichkeit, die Bauleitung zu benennen, sowie verschiedene Unterlagen ein- beziehungsweise. nachzureichen. Die Verwaltung wählt über den Prozessparameter Fachverfahren aus, ob sie den Antrag im Format PDF, allen eingereichten Unterlagen und die XBau-Nachricht Postfachnachricht bekommt, oder diese im XTA Modul bereitgestellt wird. Der weitere Prozess nach Antragseingang und Übernahme der Daten ins Fachverfahren erfolgt im Fachverfahren. 

Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen (BAU3)

Leikanummer 77000000005668
Fachverfahren Alle FV mit XTA-Standard
E-Payment möglich -
Link zur Leistung auf service-bw: Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen

Beschreibung für Bürgerinnen und Bürger

Im Kenntnisgabeverfahren informieren Sie die zuständige Stelle über das Bauvorhaben. Das Planungs- und Baurechtsamt prüft die Vollständigkeit der Bauvorlagen. Hat niemand etwas dagegen, können Sie nach Ablauf einer Frist damit beginnen.
Ausgenommen vom Kenntnisgabeverfahren sind Sonderbauten und sonstige Gebäudeklassen der Gebäudeklasse 4 und 5.

Beschreibung für Kommunen

Der Antrag entspricht dem Antragsformulars Anlage 1 VwV-LBO Vordrucke. Die Verwaltung wählt über den Prozessparameter Fachverfahren aus, ob sie den Antrag im Format PDF, alle eingereichten Unterlagen und die XBau-Nachricht 0600 als Postfachnachricht bekommt oder die XBau Nachricht 0600 im XTA Modul bereitgestellt wird.

Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen (BAU4)

Leikanummer 99012008001001
Fachverfahren Alle FV mit XTA-Standard
E-Payment möglich -
Link zur Leistung auf service-bw: Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen.

Beschreibung für Bürgerinnen und Bürger

Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ist der Prüfungsumfang der Baurechtsbehörde reduziert. Die Baurechtsbehörde prüft hier nur die planungsrechtliche Zulässigkeit und die Einhaltung der nach der Landesbauordnung erforderlichen Abstandsflächen. Ob das Vorhaben auch die übrigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie zum Beispiel die Vorgaben des Brandschutzes, einhält, liegt in der Verantwortung des Bauherren. Dafür eventuell erforderliche Ausnahmen oder Befreiungen müssen vom Bauherren ausdrücklich benannt und beantragt werden. Ausnahmen oder Befreiungen werden im Rahmen der Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren mit erteilt.

Beschreibung für Kommunen

Der Antrag entspricht dem Antragsformulars Anlage 3 VwV-LBO Vordrucke.
Mit dem Online-Antrag "Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen" übermittelt die den Antrag stellende Person den Bauantrag sowie die dazugehörigen Bauvorlagen an die Verwaltung in deren Zuständigkeit sich das Bauvorhaben befindet.
Die Verwaltung wählt über den Prozessparameter Fachverfahren aus, ob sie den Antrag im Format PDF, alle eingereichten Unterlagen und die XBau-Nachricht als Postfachnachricht bekommt, oder diese im XTA Modul bereitgestellt wird. Gemeinden ohne untere Baurechtszuständigkeit erhalten mit der Nachricht einen Link über den sie das Formular Stellungnahme der Gemeinden an die untere Baurechtsbehörde aufrufen können. 

Bauvorbescheid beantragen (BAU5)

Leikanummer 99012060001000
Fachverfahren Alle FV mit XTA-Standard
E-Payment möglich -
Link zur Leistung auf service-bw: Bauvorbescheid beantragen

Beschreibung für Bürgerinnen und Bürger

Mit dem Antrag "Bauvorbescheid beantragen" kann vor Baubeginn eine Bauvoranfrage gestellt werden, um bereits die Zulässigkeit eines Bauvorhabens geklärt werden. Die Antrag stellende Person erhalt mit dem Bauvorbescheid einen verbindlichen Bescheid der Baurechtsbehörde. Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre. Die Entscheidung ist in einem nachfolgendem Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.

Beschreibung für Kommunen

Der Antrag entspricht dem Antragsformulars Anlage 4 VwV-LBO Vordrucke. Die Verwaltung wählt über den Prozessparameter Postfachnachricht aus, ob sie den Antrag im Format PDF, sowie alle eingereichten Unterlagen und die XBau-Nachricht 0210 als Postfachnachricht bekommen möchte, oder die XBau Nachricht 0210 im XTA Modul bereitgestellt werden soll. Über den Parameter Fachverfahrensanbindung_LRA können die Einstellungen zur unteren Baurechtsbehörde getroffen werden.

Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz online absolvieren (INFI)

Der Prozess Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz online absolvieren wurde am 17.01.2023 zertifiziert. Wir informieren in Kürze über die bevorstehende Produktivsetzung.

Leikanummer 99003002000000
Fachverfahren Eine XFall Nachricht wird generiert.
Abruf der Nachricht für Fachverfahren mit XTA-Client möglich.
E-Payment möglich Ja
Link zur Leistung auf service-bw Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz online absolvieren
Fachliche Dokumentation: Aktivierungsleitfaden_Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz online absolvieren - V1.1.0.pdf (PDF / 1,8 MB)
Technische Dokumentation: V1.1.1_Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz online absolvieren_Techn Dokumentation.pdf (PDF / 927 KB)

Wohngeld beantragen

Leikanummer 99107023000000
Fachverfahren Angebunden ist das Fachverfahren DiWo. Beachten Sie bitte folgendes: Vor Aktivierung des Prozesses ist es zwingend erforderlich, das Sie sich an Wohngeld@komm.one wenden, um Ihre Wohngeldstelle im Eingangspool des Fachverfahrens DiWo anlegen zu lassen. 
E-Payment möglich Nein
Link zur Leistung auf service-bw Wohngeld beantragen
Fachliche Dokumentation: Aktivierungsleitfaden Wohngeld beantragen.pdf (PDF / 2,6 MB)
Technische Dokumentation: V1.0.2_Wohngeld-beantragen_Techn Dokumentation.pdf (PDF / 941 KB)

Beschreibung für Kommunen

In diesem Prozess wird der Erstantrag Mietzuschuss für Bewohner einer Mitwohnung oder eines gemieteten Haus, Bewohner einer stationären Einrichtung, zum Beispiel Heim sowie Bewohner einer besonderen Wohnform für Menschen mit Behinderung umgesetzt.

Beachten Sie bitte folgendes: Vor Aktivierung des Prozesses ist es zwingend erforderlich, das Sie sich an Wohngeld@komm.one wenden, um Ihre Wohngeldstelle im Eingangspool des Fachverfahrens DiWo anlegen zu lassen. 

Beschreibung für Bürgerinnen und Bürger

Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.

Weitere Prozesse auf Service-BW

Anwohnerparkausweis beantragen (BP)

Leikanummer 99108001000000
Fachverfahren KM-EWO
E-Payment möglich Ja

Beschreibung für Kommunen

Der Prozess erfasst die Informationen, die notwendig sind, um einen Anwohnerparkausweis erstmalig zu erteilen, zu verlängern, einen Ersatzausweis zu
erteilen oder Daten zu ändern.
Dieser Prozess kann vollständig elektronisch über service-bw und KM-EWO abgewickelt werden.
Die Gebühren können über den E-Payment-Dienst beglichen werden. Für die Sachbearbeitung gibt es eine Bearbeitungsseite, auf der, nach Antragseingang, über Genehmigung oder Ablehnung beschieden werden und eine elektronische Nachricht an die antragsstellende Person veranlasst werden kann.

Beschreibung für Bürgerinnen und Bürger

In manchen Wohngebieten ist das Parken nur mit dem Anwohnerparkausweis erlaubt. Wenn Sie in einem in einem Parkgebiet mit Hauptwohnung gemeldet sind und keine private Garage oder privaten Stellplatz besitzen, könne Sie einen Anwohnerparkausweis beantragen, der zum Parken im ausgewiesenen Gebiet berechtigt.

Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Anwohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

Aufenthaltstitel Blaue Karte (ATBlau)

Leikanummer 99010014000000
Fachverfahren KM-EWO
E-Payment möglich Ja

Beschreibung für Kommunen

Der Prozess beschreibt Schritt für Schritt, wie die antragstellende Person den Aufenthaltstitel Blaue Karte beantragt. Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland einer ihren Qualifikationen angemessenen Beschäftigung nachgehen möchten, können eine Blaue Karte EU erhalten.

Beschreibung für Bürgerinnen und Bürger

Wer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates hat, benötigt zum längerfristigen Aufenthalt in Deutschland in der Regel neben einem Visum für die Einreise einen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel wird befristet als Aufenthaltserlaubnis oder als Aufenthaltskarte erteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt oder eine unbefristete Niederlassungserlaubnis möglich.
Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland einer ihren Qualifikationen angemessenen Beschäftigung nachgehen möchten, können eine Blaue Karte EU erhalten.
Der Online Antrag ermöglicht die Antragstellung für den Aufenthaltstitel Blaue Karte.

Ins Ausland abmelden (ABM)

Leikanummer 99115005070000
Fachverfahren KM-EWO
E-Payment  -

Beschreibung für Kommunen

Der Prozess beschreibt die Schritte, die notwendig sind, um sich bei der Meldebehörde abzumelden, wenn ein Umzug ins Ausland ansteht.
Dieser Prozess kann vollständig elektronisch über service-bw und KM-EWO abgewickelt werden. Die Anbindung an KM-EWO wird im entsprechenden Parameter hinterlegt.
Mit Eingang des Antrags, erhält die Sachbearbeitung einen Link in das Postfach der Behörde und in KM-EWO wird in der „Bürgerwiedervorlage“ ein neuer Fall angezeigt und kann weiter bearbeitet werden.

Beschreibung für Bürgerinnen und Bürger

Wer dauerhaft ins Ausland zieht, ist verpflichtet, sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt am Wohnort abzumelden.

Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen (AUS)

Leikanummer 99108002006000
99108035001000
Fachverfahren Es wird eine XFall-Nachricht erzeugt, die von einem Fachverfahren über XTA abgeholt werden kann.
E-Payment möglich Ja
Link zur Leistung auf service-bw Leistung Nr. 626

Beschreibung für Kommunen

Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen gilt an Sonn- und Feiertagen zwischen 0:00 und 22:00 Uhr sowie samstags in der Ferienreisezeit zwischen 0:00 und 20:00 Uhr ein Fahrverbot.
Wenn ein Unternehmen trotzdem dringend eine Fahrt durchführen muss, benötigt es eine Ausnahmegenehmigung.
Dieser Online-Antrag richtet sich an Unternehmen, die eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot und/oder eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Ferienreisezeit für eine Route für bis zu 10 Fahrzeuge sowie 10 Ersatzfahrzeuge beantragen möchten.
Geht ein neuer Antrag ein, dann wird die zuständige Behörde  durch eine Postfachnachricht in ihr Behördenkonto benachrichtigt. Wird kein Fachverfahren verwendet, dann ist darin ein Link zu einer Bearbeitingsseite enthalten, auf welcher der Antrag genehmigt oder abgelehnt werden kann. Wird ein Fachverfahren verwendet, dann kann der Antrag mit dem Fachverfahren abgeholt und zur Bearbeitung übernommen werden.
Der Online-Prozess kann von der Kommune über Prozessparameter gesteuert mit und ohne ein Fachverfahren genutzt werden. Eine ausführliche Beschreibung der Einrichtung des Fachverfahrens solte vom Fachverfahrenshersteller in einer Dokumentation bzw. einem Handbuch zur Verfügung gestellt werden.
Die Online-Bezahlfunktion (E-Payment) kann von der Kommune über Prozessparameter gesteuert angeboten werden.
Wenn ein Fachverfahren verwendet wird, dann kann nicht gleichzeitig die Online-Bezahlfunktion angeboten werden.

Beschreibung für Bürgerinnen und Bürger

Wenn Sie als Transportuntermehmen an Sonn- und Feiertagen zwischen 0:00 und 22:00 Uhr oder samstags in der Ferienreisezeit zwischen 0:00 und 20:00 Uhr in dringenden Fällen Transportfahrten durchführen müssen, dann benötigen Sie hierfür eine Ausnahmegenehmigung.

Ausschankerlaubnis bis zu 4 Tagen beantragen (S12)

Leikanummer 99050002005000
Fachverfahren -
E-Payment möglich Ja

Beschreibung für Kommunen

Werden bei einer öffentlichen Veranstaltung alkoholische Getränke ausgeschenkt, müssen Veranstalter nach § 12 GastG eine vorübergehende Ausschankerlaubnis für ihre Veranstaltung beantragen. 
Dieser Prozess enthält keine Fachverfahrensanbindung. Die Bearbeitung durch die Sachbearbeitung - Annahme, Änderungen, Ablehnung -  erfolgt über eine Bearbeitungsseite in service-bw.
Die Abwicklung zur Bezahlung der Gebühr erfolgt über den E-Payment-Dienst, den die Kommune über die Komm.ONE aktivieren muss, sofern nicht bereits geschehen.

Beschreibung für Bürgerinnen und Bürger

Werden bei einer öffentlichen Veranstaltung alkoholische Getränke ausgeschenkt, müssen Sie als Veranstalter nach § 12 GastG eine vorübergehende Ausschankerlaubnis für ihre Veranstaltung beantragen. 

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen (FZF)

Leikanummer 99108053001000
99108053049000
99108053020000
Fachverfahren (keines)
E-Payment möglich Ja
Link zur Leistung auf service-bw Leistung Nr. 377
Leistung Nr. 544

Beschreibung für Kommunen

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis (Führerschein Klasse B) erforderlich, wenn andere Personen gewerblich, d.h. mit einer Gewinnerzielungsabsicht, befördert werden. Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre und kann verlängert werden.
Mit dem Online-Prozess stehen den Antragstellenden die folgenden Leistungen zur Verfügung:

  •  Erstmalige Erteilung
  • Verlängerung
  • Erweiterung um eine Beförderungsart
  • Ersatzausstellung nach Verlust oder Diebstahl
  • Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht

Die Antragstellenden wählen ergänzend einen oder mehrere der folgenden Zwecke (Fahrzeugarten) aus:

  • Taxi
  • Mietwagen (zum Beispiel von privaten Fahrdiensten)
  • Krankenwagen
  • Pkw im Linienverkehr, bei gewerblichen Ausflugsfahrten oder Ferienreisen
  • Pkw im gebündelten Bedarfsverkehr

Die Antragstellenden können die gewünschten Kombinationen (z.B. erstmalige Erteilung für Taxi und Mietwagen) auswählen. Die gewählte Kombination steuert im Antragsverlauf die Anzeige von Formularfeldern (z.B. für Dateneingaben und Datei-Upload) und die Anzeige von spezifischen Inhalten für die Antragstellenden.
Die zuständige Behörde wird durch eine Postfachnachricht in ihr Behördenkonto benachrichtigt. Darin enthalten ist ein Link zu einer Bearbeitingsseite, auf welcher der Antrag in zwei Stufen (vor und nach der Bezahlung) genehmigt oder abgelehnt werden kann.
Der Online-Prozess kann mit oder ohne Online-Ausweisfunktion (eID) ausgeführt werden. Bei der Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist die Identität der antragstellen Person sichergestellt und muss durch die Sachbearbeitung nicht überprüft werden.
Die Online-Bezahlfunktion (E-Payment) kann von der Kommune über Prozessparameter gesteuert angeboten werden.
Der Online-Prozess bindet derzeit kein Fachverfahren an.

Beschreibung für Bürgerinnen und Bürger

Wenn Sie andere Personen gewerblich, d.h. mit einer Gewinnerzielungsabsicht, befördern wollen, dann benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis (Führerschein Klasse B) eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Führerschein umtauschen (FUEID)

Führerschein umtauschen (FUEID)

Der Prozess Führerschein umtauschen wurden am 17.01.2023 zertifiziert. Wir informieren in Kürze über die bevorstehende Produktivsetzung.

Leikanummer 99108049012001
Fachverfahren Ohne Fachverfahrensanbindung
E-Payment möglich Ja
Link zur Leistung auf service-bw: Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen
Fachliche Dokumentation: Aktivierungsleitfaden Fuehrerschein umtauschen V 2.2.0.pdf (PDF / 1,6 MB)
Technische Dokumentation: V2.2.0_Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen_Techn Dokumentation.pdf (PDF / 643 KB)

Geburtsurkunde beantragen (GU)

Leikanummer 99027002000000
Fachverfahren -
E-Payment möglich Ja

Beschreibung für Kommunen

Der Prozess beschreibt die Schritte, die notwendig sind, um eine Geburtsurkunde beim Geburtsort zu beantragen. 
Dieser Prozess enthält keine Fachverfahrensanbindung. Die Sachbearbeitung erhält eine Nachricht über den Antragseingang und die zugehörigen Informationen per Nachricht in das Postfach. Die fällige Gebühr kann über den E-Payment-Dienst der Komm.ONE durch die antragsstellende Person beglichen werden, sofern diese Kommune den Dienst aktiviert hat.

Beschreibung für Bürgerinnen und Bürger

Mit diesem Antrag können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Eine Geburtsurkunde kann für verschiedene Zwecke beantragt werden, zum Beispiel zur Eheschließung, zur Einschulung eines Kindes, für die gesetzliche deutsche Rentenversicherung, für die gesetzliche deutsche Krankenversicherung, für die Verwendung im Ausland oder für sonstige Zwecke.

Hund abmelden (HSA)

Leikanummer 99102013000000
Fachverfahren -
E-Payment möglich -

Beschreibung für Kommunen

Der Prozess beschreibt die Schritte, die notwendig sind, um einen Hund von der Hundesteuer abzumelden.
Geht ein neuer Antrag ein, erhält die Sachbearbeitung eine Postfachnachricht in ihr Behördenkonto mit einer Zusammenfassung des Antrags als PDF-Dateianhang sowie den Link zur Bestätigung über den Eingang.
Der Antrag kann von der Sachbearbeitung über service-bw bestätigt werden.
Eine Anbindung an ein Fachverfahren gibt es nicht.

Beschreibung für Bürgerinnen und Bürger

Mit diesem Antrag können Sie einen Hund von der Hundesteuer abmelden.

Hund anmelden (HSAn)

Leikanummer 99102013104000
Fachverfahren -
E-Payment möglich -

Beschreibung für Kommunen

Der Prozess beschreibt die Schritte, die notwendig sind, um einen Hund für die Hundesteuer anzumelden.
Das SEPA-Lastschriftmandat kann optional im gleichen Vorgang von der antragsstellenden Person erteilt werden. Dazu muss die Kommune den entsprechenden Parameter bei der Aktivierung des Prozesse im AdminCenter pflegen.
Die Sachbearbeitung erhält den Antrag in das Postfach Ihrer Behörde.
Bei der diesem Prozess ist kein Fachverfahren angebunden.

Beschreibung für Bürgerinnen und Bürger

Wenn Sie Halter eines Hundes sind, müssen Sie diesen bei Ihrer Gemeinde anmelden und für den Hund Hundesteuer bezahlen. 

Hundesteuer Ersatzmarke beantragen (HSEr)

Leikanummer 99102013000000
Fachverfahren KM-EWO
E-Payment möglich Ja

Beschreibung für Kommunen

Mit diesem Prozess kann eine Ersatzmarke für die Hundesteuer beantragt werden.
Der Antrag kann gestellt werden, wenn die Steuermarke sich nicht mehr am Hund befindet oder unbrauchbar geworden ist.
Wenn die Kommune den E-Payment-Dienst der Komm.ONE nutzt, kann die Gebühr von der antragsstellenden Person im Prozess bezahlen. Ist dies nicht der Fall, muss eine Rechnungsstellung per Post erfolgen und die Kommune kann für die antragsstellende Person eine automatisierte Nachricht einstellen, dass eine Rechnung per Post zugeht. Sofern keine Gebühren anfallen, entfallen die vorherigen Schritte.

Beschreibung für Bürgerinnen und Bürger

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen. Den Antrag können Sie stellen, wenn die Steuermarke sich nicht mehr am Hund befindet und sie auch sonst nicht auffinden können oder wenn die Marke unbrauchbar geworden ist.

Meldebescheinigung beantragen (MB)

Leikanummer 99115004000000
Fachverfahren KM-EWO
E-Payment möglich - (seit 01.05.22 gebührenfrei)

Beschreibung für Kommunen

Mit der Meldebescheinigung kann gegenüber Dritten nachgewiesen werden, dass jemand in einer aktuellen Wohnung gemeldet ist. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen eine Meldebescheinigung vorliegen muss.
Voraussetzung ist die Nutzung des Fachverfahren KM-EWO. Der Antrag setzt die Verwendung des neuen Personalauseises und der AusweisApp2 voraus.
Mit Eingang des Antrags, erhält die Sachbearbeitung einen Link in das Postfach der Behörde und in KM-EWO wird in der „Bürgerwiedervorlage“ unter erledigte Vorgänge ein neuer Fall angezeigt.

Beschreibung für Bürgerinnen und Bürger

Mit der Meldebescheinigung kann gegenüber Dritten nachgewiesen werden, dass jemand in einer aktuellen Wohnung gemeldet ist. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen eine Meldebescheinigung vorliegen muss.

Plakatierungserlaubnis beantragen (PLAK)

Leikanummer 99108012005005
Fachverfahren nein
E-Payment  Nutzung Voraussetzung

Beschreibung für Kommunen

Der Prozess beschreibt die notwendigen Schritte für Bürgerinnen und Bürger, um digital einen Antrag für eine Plakatierung zu stellen. Bei diesem Prozess handelt es sich um eine Reservierungsanfrage für die Plakatierung. Im Anschluss erfolgen die Prüfung und gegebenenfalls Erteilung der Erlaubnis folgt durch die Behörde.

Für diesen Prozess ist kein Fachverfahren angebunden. Über eine Sachbearbeitungsseite in service-bw, können dem Bürger oder der Bürgerin der Bescheid mitgeteilt (Genehmigung, Ablehnung, Änderungen) sowie eine Rechnung und der Link zur Bezahlung übersandt werden.

Beschreibung für Bürgerinnen und Bürger

Für das Anbringen von Plakaten brauchen Sie die Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Sie müssen die Sondernutzungserlaubnis persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen. Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid. 

SEPA Lastschriftmandat erteilen (SM)

Leikanummer -
Fachverfahren -
E-Payment möglich -

Beschreibung für Kommunen

Mit Ausstellung eines Leistungsbescheids für eine wiederkehrende Einnahme wird dem Antragsteller ein Angebot für ein SEPA-Lastschriftverfahren ergänzend im Bescheid angedruckt.
An diesen Prozess ist kein Fachverfahren angebunden.
Dieser SEPA-Lastschriftmandat kann mit der eID des neuen Personalausweises erteilt werden. Wählt die antragstellende Person die Variante ohne eID aus, so erhält sie den Hinweis, dass der Antrag nach dem Befüllen ausgedruckt, unterschrieben und an die zuständige Stelle geschickt werden muss.

Beschreibung für Bürgerinnen und Bürger

Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen.
Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge.
Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.

Sondernutzung von Straßen beantragen (SSTR)

Leikanummer 99108012005001
Fachverfahren Es wird eine XFall-Nachricht erzeugt, die von einem Fachverfahren über XTA abgeholt werden kann.
E-Payment möglich Ja
Link zur Leistung auf service-bw Leistung Nr.630

Beschreibung für Kommunen

Die Benutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche über den sogenannten Gemeingebrauch hinaus stellt grundsätzlich eine Sondernutzung dar, für die eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich ist. Mit diesem Online-Prozess kann ein Bürger oder ein Vertreter einer Organisation (z.B. einer Firma, eines Verein oder einer Partei) die Erlaubnis für eine Sondernutzung innerhalb der Ortschaft beantragen, für die keine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich ist. Sondernutzungsarten sind Baumaßnahmen (Aufstellen von Containern, mobilen Toiletten, Mobilkranen, mobilen Hebebühnen oder eines Baugerüsts und die Einrichtung einer Baustellenabsperrung), das Aufstellen von Informations-, Werbe- oder Verkaufsständen, von Warenauslagen oder Werbetafeln sowie die Außenbewirtschaftung.
Neben der eigentlichen Antragstellung werden als zusätzliche Prozessvarianten die Verlängerung einer genehmigten Sondernutzung und die Beendigung einer genehmigten Sondernutzung unterstützt.
Geht ein neuer Antrag ein, dann wird die zuständige Behörde  durch eine Postfachnachricht in ihr Behördenkonto benachrichtigt. Wird kein Fachverfahren verwendet, dann ist darin ein Link zu einer Bearbeitingsseite enthalten, auf welcher der Antrag genehmigt oder abgelehnt werden kann. Wird ein Fachverfahren verwendet, dann kann der Antrag mit dem Fachverfahren abgeholt und zur Bearbeitung übernommen werden.
Der Online-Prozess kann von der Kommune über Prozessparameter gesteuert mit und ohne ein Fachverfahren genutzt werden. Eine ausführliche Beschreibung der Einrichtung des Fachverfahrens solte vom Fachverfahrenshersteller in einer Dokumentation bzw. einem Handbuch zur Verfügung gestellt werden.
Die Online-Bezahlfunktion (E-Payment) kann von der Kommune über Prozessparameter gesteuert angeboten werden.
Wenn ein Fachverfahren verwendet wird, dann kann nicht gleichzeitig die Online-Bezahlfunktion angeboten werden.

Beschreibung für Bürgerinnen und Bürger

Wenn Sie eine öffentliche Straße oder Fläche über den Gemeingebrauch hinaus nutzen möchten, das heißt für etwas anderes als den dort vorgesehenen Verkehr, so benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Sondernutzungen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen, sind zum Beispiel:

  • Das Aufstellen von Containern, Schuttmulden, mobilen Toiletten, Mobilkranen, mobilen Hebebühnen und Baugerüsten sowie die Absperrung zur Lagerung von Baumaterialien
  • Das Aufstellen von Informations- und Werbeständen
  • Das Aufstellen von Verkaufsständen
  • Das Aufstellen von Warenauslagen und Werbetafeln
  • Außenbewirtschaftung

Sondernutzungen, für die eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich ist, sind hiervon ausgenommen, da eine verkehrsrechtliche Anordnung bereits die Sondernutzungserlaubnis beinhaltet.

Unterhaltsvorschuss beantragen (UVO)

Unterhaltsvorschuss beantragen (UVO)

Der Komm.ONE Standardprozess sollte zeitnah auf service-bw freigegeben werden.

Leikanummer 99107021017000
Fachverfahren Eine Schnittstelle zum Fachverfahren des Herstellers Prosoz ist vorhanden.
E-Payment möglich Nein
Link zur Leistung auf service-bw Unterhaltsvorschuss beantragen
Fachliche Dokumentation:  
Technische Dokumentation:  

Waffenbesitzkarte beantragen & Waffenerwerbsanzeige (WBK)

Leikanummer 99089086000000
99089087000000
Fachverfahren KM-EWO
E-Payment möglich Ja

Beschreibung für Kommunen

Der Prozess beschreibt Schritt für Schritt wie Sportschützen und Jäger erstmals eine Waffenbesitzkarte (WBK) beantragen oder eine Waffe in eine Waffenbesitzkarte eintragen oder voreintragen lassen können. Der Prozess umfasst bei Sportschützen sowohl die grüne als auch die gelbe Waffenbesitzkarte. Neben dem Eintrag einer Langwaffe ist auch ein Voreintrag für Kurzwaffen möglich.

Beschreibung für Bürgerinnen und Bürger

Für den Umgang mit Waffen ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich. Für den Erwerb oder Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte. In dieser registriert die Behörde Ihre Waffen. Haben Sie bereits eine Waffenbesitzkarte, trägt die Behörde darin alle weiteren Waffen ein, die Sie erwerben.
Im Falle eines Sammelnden, bei Brauchtumsschutz oder im Falle eines Erbes kann noch kein Online-Antrag gestellt werden. In diesen Fällen muss sich die antragstellende Person an die zuständige Stelle wenden.
Die zuständige Behörde prüft nach Erhalt des Antrags, ob Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.

Wohnsitzauflage ändern (NA)

Leikanummer 99010004000000
Fachverfahren -
E-Payment möglich Ja

Beschreibung für Kommunen

Der Prozess beschreibt die Schritte, die notwendig sind, die Wohnsitzauflage zu ändern beziehungsweise den Wohnberechtigungsschein zu beantragen.
Dieser Prozess hat keine Anbindung an ein Fachverfahren.
Über eine Bearbeitungsseite auf service-bw, können die Sachbearbeitungen die Zusammenfassung der Anträge einsehen und den Antragseingang bestätigen.

Beschreibung für Bürgerinnen und Bürger

Mit diesem Antrag können Sie eine Änderung der Wohnsitzauflage beziehungsweise den Wohnberechtigungsschein beantragen.

Wohnungsgeber Bescheinigung ausstellen (WG)

Leikanummer 99115008000000
Fachverfahren KM-EWO
E-Payment möglich -

Beschreibung für Kommunen

Der Prozess beschreibt die Schritte, die notwendig sind, wenn eine wohnungsgebende beziehungsweise vermietende Person eine Wohnungsbescheinigung für eine neue Mieterin oder neuen Mieter beantragt.
Dieser Prozess kann auf Wunsch an KM-EWO angebunden werden. Die Daten aus dem Antrag werden automatisiert in das Fachverfahren übernommen und als „Bürgerwiedervorlage“ erfasst.
Bürgerinnen und Bürger müssen den nPA nutzen, um diesen Prozess online auf service-bw auszuführen.

Beschreibung für Bürgerinnen und Bürger

Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person müssen der Meldebehörde den Einzug der meldepflichtigen Person schriftlich bestätigen. Dafür muss der Vermieter eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen.