Leikanummer |
99108012005001 |
Fachverfahren |
Es wird eine XFall-Nachricht erzeugt, die von einem Fachverfahren über XTA abgeholt werden kann. |
E-Payment möglich |
Ja |
Link zur Leistung auf service-bw |
Leistung Nr.630 |
Beschreibung für Kommunen
Die Benutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche über den sogenannten Gemeingebrauch hinaus stellt grundsätzlich eine Sondernutzung dar, für die eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich ist. Mit diesem Online-Prozess kann ein Bürger oder ein Vertreter einer Organisation (z.B. einer Firma, eines Verein oder einer Partei) die Erlaubnis für eine Sondernutzung innerhalb der Ortschaft beantragen, für die keine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich ist. Sondernutzungsarten sind Baumaßnahmen (Aufstellen von Containern, mobilen Toiletten, Mobilkranen, mobilen Hebebühnen oder eines Baugerüsts und die Einrichtung einer Baustellenabsperrung), das Aufstellen von Informations-, Werbe- oder Verkaufsständen, von Warenauslagen oder Werbetafeln sowie die Außenbewirtschaftung.
Neben der eigentlichen Antragstellung werden als zusätzliche Prozessvarianten die Verlängerung einer genehmigten Sondernutzung und die Beendigung einer genehmigten Sondernutzung unterstützt.
Geht ein neuer Antrag ein, dann wird die zuständige Behörde durch eine Postfachnachricht in ihr Behördenkonto benachrichtigt. Wird kein Fachverfahren verwendet, dann ist darin ein Link zu einer Bearbeitingsseite enthalten, auf welcher der Antrag genehmigt oder abgelehnt werden kann. Wird ein Fachverfahren verwendet, dann kann der Antrag mit dem Fachverfahren abgeholt und zur Bearbeitung übernommen werden.
Der Online-Prozess kann von der Kommune über Prozessparameter gesteuert mit und ohne ein Fachverfahren genutzt werden. Eine ausführliche Beschreibung der Einrichtung des Fachverfahrens solte vom Fachverfahrenshersteller in einer Dokumentation bzw. einem Handbuch zur Verfügung gestellt werden.
Die Online-Bezahlfunktion (E-Payment) kann von der Kommune über Prozessparameter gesteuert angeboten werden.
Wenn ein Fachverfahren verwendet wird, dann kann nicht gleichzeitig die Online-Bezahlfunktion angeboten werden.
Beschreibung für Bürgerinnen und Bürger
Wenn Sie eine öffentliche Straße oder Fläche über den Gemeingebrauch hinaus nutzen möchten, das heißt für etwas anderes als den dort vorgesehenen Verkehr, so benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Sondernutzungen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen, sind zum Beispiel:
- Das Aufstellen von Containern, Schuttmulden, mobilen Toiletten, Mobilkranen, mobilen Hebebühnen und Baugerüsten sowie die Absperrung zur Lagerung von Baumaterialien
- Das Aufstellen von Informations- und Werbeständen
- Das Aufstellen von Verkaufsständen
- Das Aufstellen von Warenauslagen und Werbetafeln
- Außenbewirtschaftung
Sondernutzungen, für die eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich ist, sind hiervon ausgenommen, da eine verkehrsrechtliche Anordnung bereits die Sondernutzungserlaubnis beinhaltet.