Komm.UNITY vorgestellt
Ein zentrales Anliegen der Komm.ONE ist es, die Bedürfnisse und Interessen der Kommunen wahrzunehmen. Deshalb möchten wir Sie bei Herausforderungen im Bereich der Digitalisierung und besonders bezüglich des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bestmöglich unterstützen. Aktuell bauen wir unser Komm.UNITY-Portal auf, mit der wir eine zentrale Plattform für die Kommunen in Baden-Württemberg bereitstellen wollen. Zur Zeit bieten wir auf ihr eine erste Übersicht an.
Die Inhalte werden mit den zunehmenden Ansprüchen der Digitalisierung mitwachsen und bietet Ihnen die Möglichkeit sich zu informieren sowie Unterstützung und aktive Beratungsangebote zu finden.Unser Ziel ist es, unsere Zusammenarbeit mit Ihnen so erfolgreich und produktiv wie möglich zu gestalten.
Sie finden in der Navigation und in den Themengebieten aktuell zwei Schwerpunkte:
- Aktive Beratungsprodukte zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
- Informationsangebote zum Thema OZG
Letztere aktuell in Form von häufigen Fragen und Antworten, die wir im Bereich „Häufige Fragen“ für Sie zusammengetragen haben. Beide Bereiche werden künftig weiter ausgebaut und an die Bedürfnisse angepasst.
Die zwei Kernelemente des Projektes
Aktive Beratung und Unterstützung
Besonders bei komplexen Themen wie der Umsetzung neuer Gesetzes- und Regelwerke ist es sinnvoll, sich von Experten beraten zu lassen.
Die Komm.ONE bietet in Form von verschiedenen OZG Produkten an, die Hilfe von geschulten Fachkräften zu nutzen, um die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes voranzutreiben.
Anhand der aufeinander abgestimmten Produkte unseres OZG Angebots kann gezielt zwischen verschiedenen Stufen an Versorgung und Bedarf ausgewählt werden, um genau die benötigte Leistung zu erhalten.
Informationen
Viele Kommunen in Baden-Württemberg stehen vor den gleichen Herausforderungen. Ein zentraler Anlaufpunkt mit häufig gestellten Fragen und Informationen zu den wichtigsten Themen garantiert einen kontinuierlichen Wissensaufbau für alle.
Im Menüpunkt „Häufige Fragen“ finden Sie Antworten zu den wichtigsten Themen hinsichtlich der Realisierung des OZG's. Dieser Bereich der Webseite wird immer wieder aktualisiert und ausgebaut, um Ihnen eine möglichst breite und umfassende Sammlung von Informationen und Wissen zur Verfügung zu stellen.
Der durch das Inkrafttreten des Onlinezugangsgesetzes entstehende Handlungsbedarf der Kommunen ist der Anlass für die Erarbeitung und Anpassung unserer OZG Serviceleistungen.
OZG Serviceleistungen der Komm.ONE
Für OZG Neulinge: OZG as a Service
OZG as a Service eignet sich besonders für Gemeinden, die bisher wenig Berührungspunkte mit der Umsetzung des OZG's hatten. Der Fokus liegt auf der Befähigung Ihrer Mitarbeitenden und darauf, eine Basis zur Arbeit mit dem OZG aufzubauen. Komm.ONE-Mitarbeitende unterstützen Sie bei allen Schritten und implementieren Ihnen bis zu 20 Standard- und Universalprozesse.
Problemlöser: OZG Individualberatung
Die OZG Individualberatung beinhaltet eine punktuelle Unterstützung für alle, die schon an der OZG Umsetzung arbeiten. Im Rahmen eines 20-Stunden Kontingents können wir Ihnen eine sehr flexible Form der Problemlösung anbieten: Sämtliche Themen zum Bereich OZG können geklärt und gezeigt werden.
Das Stundenkontingent kann ganz individuell angewandt und zur Behebung Ihrer Probleme zu OZG Themen verwendet werden. Mit dieser flexiblen Lösung möchten wir Sie langfristig unterstützen.
Sie wollen möglichst viel selber machen? OZG Workshops
Sie wollen sich zu einem Thema weiterbilden und Ihr Verständnis sowie Können vertiefen? Bei unserer Workshopreihe wählen Gemeindemitarbeitende punktuelle Themen aus über die sie mehr erfahren und lernen möchten. Dabei können Sie zwischen zwei Themen-Schwerpunkten wählen: Inhalte zu service-bw und dem Admin Center oder Informationen in Form von Prozessvorstellungen. Melden Sie sich direkt über die Komm.ONE-Akademie an.
Sie haben weitere Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung
Meilensteine des Onlinezugangsgesetzes
Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen.
Hier sehen Sie die seitdem durchlaufenen Phasen
Bereits 2017 ist das Onlinezugangsgesetz in Kraft getreten. 2018 erfolgte die Definition des Umsetzungskatalogs, 2020 wurden die ersten Online-Prozesse veröffentlicht. Aktuell soll Ende 2022 das Onlinezugangsgesetz und die damit verbundenen digitalen Angeboten umgesetzt worden sein.