Aktuelle Meldungen

Release-Planung

Bevorstehende Releases

Folgende Releases sind  geplant:

Bezeichnung Status Beschreibung
Belehrung mit mehrsprachigen Videos Produktivsetzung am 6.11.2023 Die Videoelemente werden in den 12 Sprachen deutsch, englisch, französisch, italienisch, spanisch, türkisch, russisch, polnisch, rumänisch, bulgarisch, arabisch, farsi eingefügt.
Belehrung in englischer Sprache In Planung Das Onlineformular wird in englisch übersetzt.
Belehrung in französischer Sprache In Planung Das Onlineformular wird in französisch übersetzt.

06.11.2023 | Neue Version der Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz online

31.10.2023 | Das Update findet am 6. November statt

27.02.2023 | Informationsveranstaltung am 9. März von 9-11 Uhr

Informationsveranstaltung zur Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Das MInisterium für Soziales, Gesundheit und Integration ludt zusammen mit der Komm.ONE zu einer Informationsveranstaltung ein.

Vorgestellt wurde der service-bw Prozess Erstbelehrung nach dem Infektionsschutz online absolvieren (Version 1.1.0)

Die Veranstaltung fand am 9. März von 9-11 Uhr statt.

Prozessvorstellung Infektionsschutzbelehrung service-bw_09-03-23.pdf (PDF / 2,6 MB)

Häufige Fragen

Wo melde ich einen Fehler?

Fehlermeldung

Teilen Sie dem Support bitte das Datum und ggf. die Uhrzeit der Antragsstellung sowie den Supportcode oder die Nummer des Antrags mit, damit die Logeinträge ausgewertet werden können.

First Level Support

Sie erreichen den Support der BITBW von service-bw (Mo-Fr von 6-19 Uhr) unter:

IT Baden-Württemberg (BITBW)
service-bw Team
E-Mail: service-bw@im.bwl.de

Service Desk der Komm.ONE

Darüber hinaus ist Ihnen gerne auch der Service Desk der Komm.ONE behilflich. Dieser Service ist kostenpflichtig OZG Individualberatung

Komm.ONE
Servicedesk Neue Medien
Telefon +49 711 8108-45330
E-Mail: support.ozg@komm.one
Individualberatung/Support
Telefon +49 711 8108-40255

Wer prüft das hochgeladene Ausweisdokument?

Das zuständige Gesundheitsamt prüft das Ausweisdokument

Das zuständige Gesundheitsamt prüft das hochgeladene Ausweisdokument. Werden Unstimmigkeiten entdeckt, wird das Gesundheitsamt zunächst mit der antragsstellenden Person Kontakt aufnehmen. Sollte sich nach Kontaktaufnahme im Rahmen der Prüfung herausstellen, dass das hochgeladene Ausweisdokument nicht akzeptiert werden kann, so ist die Bescheinigung für ungültig zu erklären.

Können Gruppenbelehrungen durchgeführt werden?

Nein. Es können keine Gruppenbelehrungen online durchgeführt werden.

Die Online-Belehrung muss je Person einzeln erfolgen.

Kann jede Behörde eigene Gebühren festlegen?

Eine Vereinheitlichung der Gebühren ist geplant

Es finden Gespräche statt, die Gebühren in Baden-Württemberg zu vereinheitlichen.

Wo finde ich eine Übersicht über durchgeführte Belehrungen?

In Ihrem Fachverfahren

Vorgesehen ist, dass Sie die Daten in ihr Fachverfahren übernehmen und dort jederzeit nach den durchgeführten Online-Schulungen recherchieren können.

Kann die Bescheinigung beliebig oft ausgedruckt werden?

Das PDF Dokument sollte gespeichert werden und kann dann beliebig oft ausgedruckt werden

Die Bescheinigung wird der belehrten Person und dem zuständigen Gesundheitsamt per Postfachnachricht zugestellt. Es wird der belehrten Person empfohlen, sich die Datei herunterzuladen und zu speichern, damit sie jederzeit noch einmal ausgedruckt werden kann. Das Gesundheitsamt sollte die Belehrung ebenfalls archivieren.

Wie binde ich mein Fachverfahren an die service-bw Prozesse an?

Fachverfahrensanbindung

Wir haben die Online-Belehrung so entwickelt, dass einen strukturierte XML Datensatz, eine XFall Nachricht generiert werden kann.

Sie benötigen einen XTA Client um diese abzurufen. Ein XTA Client wird Teil einer Fachverfahrensanbindung sein.

Sobald Octoware diese Funktion entsprechend verfügbar hat stellen Sie dies ganz einfach in den Prozessparametern ein. Dann wird die Nachricht für Sie generiert und in ihrem XTA Postfach bereitgestellt.

Schnittstelle zu enaio

Im Anschluss an jede Online-Belehrung erhalten Sie eine Nachricht in ihr Behördenpostfach mit der Bescheinigung und dem Nachweis über die Bezahlung. Diese Nachrichten können Sie über die enaio sbw connect Schnittstelle auch automatisiert abrufen.

Prozesse aktivieren

Wer kann mir helfen die Prozesse zu aktivieren?

Unterstützung durch unseren Service Desk

Gerne hilft Ihnen unser Service Desk bei der Konfiguration und Pflege der Parameter. Informieren Sie sich über das Angebot OZG Individualberatung und OZG as a Service

Wie gehe ich vor?

Die Technische Dokumentation enthält alle Informationen zum Aktivieren der Prozesse

Entnehmen Sie der Technischen Dokumentation die Details zur Pflege der Zuständigen Stelle, der Merkmale und der Prozessparameter.


Darüber hinaus wird der Prozess fachlich im Aktivierungsleitfaden beschrieben.

Eine allgemeine Beschreibung zur Aktivierung von Standardprozessen auf service-bw.de entnehmen Sie dem Aktivierungsleitfaden Standardprozesse allgemein (PDF / 2 MB)

Was mache ich bei einem Konfigurationsfehler?

Die häufigsten Fehlerursachen für einen Konfigurationsfehler sind:

Die Parameter, insbesondere zum EPayment sind nicht korrekt gepflegt
Informieren Sie sich in der technischen Dokumentation (PDF / 927 KB) welche Einstellung Sie wählen müssen.


Gerne hilft Ihnen unser Service Desk bei der Konfiguration und Pflege der Parameter. Informieren Sie sich über das Angebot OZG Individualberatung und OZG as a Service